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Der Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte ist als Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle zu verstehen. Seine Aufgabe ist es, Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen hinzuwirken.

Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört u.a.:

Die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (§4g BDSG). Dazu gehört z.B. die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, welches Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Unternehmen dokumentiert.

Die Einweisung der in der Datenverarbeitung tätigen Personen in die Vorschriften des Datenschutzes im Rahmen von Schulungen (§4g BDSG) sowie die Verpflichtung dieser Personen auf das Datengeheimnis (§5 BDSG).

Die Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes erforderlich sind (§9 BDSG). Durchführung von Vorabkontrollen inkl. der schriftlichen Dokumentation des Ergebnisses.

Die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten sicherzustellen.

Die Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen in Fragen des Datenschutzes (u.a. Gestaltung von datenschutzgerechten Verträgen und Formularen).

Die Vertretung des Unternehmens in Fragen des Datenschutzes z.B. gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Die Erarbeitung betriebsinterner Verfahren und Richtlinien zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung.

Wichtig:

Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten bei der Unternehmensleitung, da der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner Befugnisse lediglich "hinwirken" und "überwachen" kann, aber nicht "anordnen", "durchsetzen" oder ähnliches.

Die Haftung bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) liegt bei der Unternehmensleitung also der Geschäftsführung bzw. Vorstand.